Antwort:
Alles
Lob gebührt Allah.
Erstens:
Was
überliefert wurde bzgl. der Vorzüge des Gebetes, Fasten und Anbetungen am 15.
des Schaba’n (Al–Nisf min Schab’an) kommt nicht unter die Stufe von da’if,
vielmehr kommt es unter die Stufe von maudu’ (erfunden) und batil (falsch).
Folglich ist es nicht erlaubt diesem zu folgen oder danach zu handeln, ob das im
verrichten rechtschaffener Taten ist oder anderes.
Eine
Vielzahl von Gelehrten beurteilten die Berichte diesbezüglich als falsch, wie
z.B. Ibn ul–Jauzi in seinem Buch Al–Maudu’at (2/440 – 445); Ibn Qayyim
al–Jauziyya in Al–Manar al–Munif (Nr. 174 – 177); Abu Schama al–Schafi’i in
Al–Ba’ith ‘ala Inkar al–Bida’ wal–Hawadith (124 – 137); Al–’Iraqi in Takhrij
Ihya ’Ulum-i–Din (Nr. 582). Scheikh ul–Islam (Ibn Taimiya) überliefert, dass es
einen Konsens (Ijma’a) bzgl. der Tatsache gibt das sie falsch sind, in Majmu’
Al-Fatawa (28/138).
Scheikh
Ibn Baaz (Möge Allah mit ihm barmherzig sein) sagte in Hukm al–Ihtifal bi Lailat
al–Nisf min Schab’an (Das Urteil bzgl. des Feierns der Nacht der Hälfte des
Schab’an): „Das Feiern der Nacht des 15. Schab’an durch beten etc., oder diesen
Tag für das Fasten auszusondern, ist eine tadelnswerte Bid’a (Neuerung) gemäß
der Mehrheit der Gelehrten, und es gibt keine Basis dafür in der Schari’a.“
Und er
(Möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Es gibt keinen authentischen (sahih)
Hadith bzgl. der Nacht des 15. von Schab’an. Alle Ahadith die diesbezüglich
überliefert wurden sind erfunden und schwach, und haben keine Grundlage. Es gibt
nichts Besonderes in dieser Nacht, auch keine besondere Qur’an – Rezitation oder
Gebet, weder alleine noch in der Gemeinschaft, ist gesondert für diese Nacht.
Was einige Gelehrte speziell darüber gesagt haben ist eine schwache Meinung. Es
ist nicht zulässig diese auszusondern für irgendwelche besonderen Handlungen.
Die ist die richtige Ansicht. Und Allah ist Der Erfolggebende.“
Fatawa Islamiyya
(4/511).
Siehe
ebenso Frage – Nr.: 8907 (der arabisch- oder englischsprachigen Seite von
islam-qa.com).
Zweitens:
Selbst
wenn wir annehmen würden, dass das Hadith schwach ist und nicht erfunden, so ist
die richtige Ansicht der Gelehrten das mangelhaften Ahadith nicht gefolgt werden
darf, selbst wenn sie von rechtschaffenen Taten sprechen oder von Targhrib und
Tarhib (Versprechungen und Warnungen). Die authentischen Berichte sind
ausreichend und der Muslim hat keinen Bedarf schwachen Berichten zu folgen.
Nichts ist im Islam bekannt was darauf hinweist, dass diese Nacht oder Tag
speziell ist, weder vom Propheten
r
noch von seinen Gefährten.
Der
Gelehrte Ahmad Schakir sagte: „Es gibt keinen Unterschied zwischen Urteilen oder
rechtschaffenen Taten; wir nehmen keine der beiden aus schwachen Berichten,
vielmehr hat niemand das Recht irgendeinen Bericht als Beweis zu benutzen bis es
bewiesen ist, dass er makellos vom Gesandten Allahs
r
überliefert wurde in einem sahih oder hasan (zuverlässigen) Hadith.“
Al–Ba’ith al–Hathith
(1/278).
Für
weitere Informationen siehe:
Al–Qaul
al–Munif fi Hukm al-‘Aml bil–Hadith al–Da’if.
Siehe ebenso die
Antwort von Frage – Nr.: 177.
Und
Allah weiß es am besten.
Islam Q & A.